Rechtsprechung
SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 381/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 121a Abs 1 S 1 SGB 5, § 121a Abs 2 SGB 5, § 121a Abs 3 S 1 SGB 5, § 24 Abs 3 Ärzte-ZV, § 197a SGG
Krankenversicherung - keine Genehmigung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft mittels künstlicher Befruchtung bei Fehlen von Zulassung oder Ermächtigung zum Betreiben einer Zweigpraxis - Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung nach § 121a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Sicherstellung der Beachtung der Schutzvorschriften des Embryonenschutzgesetzes bei der Durchführung der künstlichen Befruchtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Genehmigung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft mittels künstlicher Befruchtung, fehlende Zulassung oder Ermächtigung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistung
Verfahrensgang
- SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 381/07
- LSG Hessen, 08.06.2011 - L 4 KA 102/08
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 58/11 B
- BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 28/12 R
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 386/07
Durchführung von künstlichen Befruchtungen - Fehlen von Zulassung oder …
Auszug aus SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 381/07
GmbH unter dem neuen Aktenzeichen S 12 KA 386/07 abgetrennt.Zur Begründung ihrer Klage verweist die Klägerin auf ihren Schriftsatz vom 11.02.2008 im Verfahren mit Az.: S 12 KA 386/07, wonach es ihr bei der Genehmigung nachzulassen bleibe, die weiteren Voraussetzungen innerhalb der nächsten Monate - (ebf. im Rahmen der gemäß § 19 Abs. 4 Ärzte-ZV vorgesehenen Frist von drei Monaten) - ggf. unter Genehmigungsvorbehalt - darzustellen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichts- und beigezogenen Verwaltungsakte sowie der ebenfalls beigezogenen Gerichtsakte mit Aktenzeichen S 12 KA 386/07 nebst Verwaltungsakte, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, verwiesen.
- BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R
Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem …
Auszug aus SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 381/07
Zu berücksichtigen ist, ob der Beigeladene sich während des Verfahrens geäußert und auch Anträge gestellt hat (vgl. BSG, Urt. v. 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R - SozR 3-5795 § 10d Nr. 1, zitiert nach juris Rdnr. 44).
- LSG Hessen, 19.10.2011 - L 4 KA 81/10
Kassenärztliche Vereinigung - Beurteilungsspielraum bei der Genehmigung einer …
Die hiergegen erhobene Klage und Berufung blieben erfolglos (Urteil SG Marburg vom 8. Oktober 2008 (Az.: S 12 KA 381/07); Urteil HLSG vom 8. Juni 2011 (L 4 KA 102/08)).Da der Klägerin rechtlich zutreffend eine Genehmigung nach § 121a SGB V versagt worden war (Urteil SG Marburg vom 8.Oktober .2008 (Az.: S 12 KA 381/07); Urteil HLSG vom 8. Juni 2011 (L 4 KA 102/08), und die Beklagte die Auffassung der Landesärztekammer Hessen in seiner Entscheidung bestätigt bzw. geteilt hat, kann es dahingestellt bleiben, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Beklagte an diese Entscheidung der Landesärztekammer Hessen im Einzelfall gebunden ist.
- LSG Hessen, 08.06.2011 - L 4 KA 102/08
Vertragsärztliche Versorgung - qualifikationsbezogene Zusatzgenehmigung - …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 8. Oktober 2008 (Az.: S 12 KA 381/07) wird zurückgewiesen.das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 8. Oktober 2008 (Az.: S 12 KA 381/07) sowie den Bescheid der Beklagten über die Ablehnung des Antrags auf Durchführung von künstlichen Befruchtungen in NT.
- SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 386/07
Durchführung von künstlichen Befruchtungen - Fehlen von Zulassung oder …
Das Sozialgericht Kassel hat mit Beschluss vom 16.08.2007, Aktenzeichen S 12 KR 244/07 sich für örtlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das Sozialgericht Marburg verwiesen, in dem das Verfahren mit dem Az.: S 12 KA 381/07 geführt wurde.